Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und Yvy Anheier Fotografie (kurz: YvAnFo) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt YvAnFo nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von YvAnFo hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.).

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist

Yvy Anheier Fotografie
vertreten durch Yvonne Anheier
Dorfstraße 5, 56330 Kobern-Gondorf
Telefon: +49 176 70593804
E-Mail: info@yvyanheier.de
Webseite: www.yvyanheier.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE336371482
Steuernummer: 22/003/30041

2. Vertragsabschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 14 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von YvAnFo durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber YvAnFo ohne vorhergehendes Angebot von YvAnFo stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der YvAnFo akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Preise

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bei Aufträgen zur Hochzeitsreportage wird je nach Aufenthaltsdauer eine Anzahlung von 200 Euro bzw. 500 Euro berechnet. YvAnFo bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von YvAnFo. Das restliche Honorar wird nach der Übergabe der Fotos von YvAnFo dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-­Mail zu erhalten.

Die Anreise erfolgt jeweils von dem Wohnort von YvAnFo (Kobern-Gondorf; Ortsteil Dreckenach) aus. Sofern nicht anders vereinbart, sind einfache Fahrten in einem Umkreis von 20 km bzw. 30 km (siehe Preisliste) im Honorar enthalten. Darüber hinausgehende Fahrtkosten werden mit 0,50 Euro berechnet.

Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von zwei Nächten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotoalbum etc.) Eigentum von YvAnFo.

5. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem  künstlerischen Gestaltungsspielraum  des  ausübenden  Fotografen  unterliegen.  Reklamationen  und/oder  Mängelrügen  hinsichtlich des von YvAnFo ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten  optischen  und  technischen  Mittel  der  Fotografie  sind  daher  ausgeschlossen.  Nachträgliche Änderungswünsche des  Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. YvAnFo ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

YvAnFo wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

YvAnFo verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer  Produktion entstandenen Bildmaterials. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei YvAnFo und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an YvAnFo übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-­ und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 10 %.

6. Gewährleistung/Haftung

Gegen YvAnFo gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens YvAnFo verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. YvAnFo zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann kaeine  Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von YvAnFo kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

YvAnFo haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet YvAnFo keinen Ersatz.

YvAnFo ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien  etc. zu beauftragen. YvAnFo ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

YvAnFo haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

YvAnFo haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der YvAnFo keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann YvAnFo hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an YvAnFo zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.

YvAnFo wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei YvAnFo geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch YvAnFobeim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von YvAnFo bestätigt worden sind.

7. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs-­ und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei YvAnFo. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei YvAnFo.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch YvAnFo an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von YvAnFo zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an YvAnFo über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der YvAnFo bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch YvAnFo.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

YvAnFo darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für YvAnFo die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 10 % der Vertragssumme ebenfalls.

8. Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an YvAnFo bekanntgegeben werden, ist YvAnFo berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens YvAnFo zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

YvAnFo verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 

YvAnFo bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben-Druckerei, Online-Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -­ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Kobern-Gondorf. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Kobern-Gondorf.